Abrechnung


Privatabrechnung sportmedizinische Praxis:

Für die Inanspruchnahme der Privatsprechstunde von Dr. Janet Michel schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag. Die wesentlichen Punkte des Behandlungsvertrages quittieren Sie in unserer Praxis oder bei der online-Terminvergabe wie folgt

 

Privat versichert? Ihre PKV übernimmt in aller Regel die Kosten für den sportmedizinischen Check-up.

 

Als Privat-Versicherter, haben Sie alle zwei Jahre Anspruch auf einen Check-up:

Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Bitte stimmen Sie dies ggf. im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab.

 

  • Die privatärztliche Liquidation (Rechnung) sowohl für Privatversicherte als auch Selbstzahler erfolgt nach den Richtlinien der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung und den Empfehlungen der Bundesärztekammer in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen, unter berechtigten Voraussetzungen auch bis zum 3,5-fachen Satz. Für technische Leistungen in der Regel bis zum 1,8-fachen Satz und unter berechtigten Voraussetzungen auch bis zum 2,5-fachen Satz. Nach § 4 GOÄ wird bei Leistungserbringung durch Dritte (Labor, Pathologie) von diesen eine gesonderte Rechnung gestellt.

 

  • Ein besonderer Versicherungsstatus wie der „Basistarif gemäß § 75 Abs. 3a und 3b SGB V“ bzw. der “Standardtarif gemäß § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V” liegt bei mir nicht vor. Die Abrechnung in der Praxis Dr. Janet Michel erfolgt ausschließlich zu den o.g. Abrechnungssätzen.

 

  • Gesetzlich Versicherte können vorab mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist, und ggf. einen Antrag stellen. Eine Erstattung ist tarifabhängig und kann nicht garantiert werden. Die Rechnungsstellung erfolgt in jedem Fall nach GOÄ, unabhängig von einer möglichen Kostenübernahme

 

  • Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig. Der Patient (PKV, Selbstzahler) verpflichtet sich als Selbstzahler, das entsprechend o. g. Richtlinien fällige Honorar zu zahlen.

 

  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung der Kosten durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang erfolgt. Dies gilt auch für Analogziffern, die in der GOÄ nicht oder nur unzureichend erfasst sind. Auf Wunsch wird dem Patienten ein Kostenvoranschlag für vorgesehene Leistungen erstellt.

 

  • Vereinbarte Untersuchungstermine müssen vom Patienten eingehalten werden. Bei außerhalb der vereinbarten Absagefrist abgesagten Terminen ist Dr.  Janet Michel berechtigt ein Ausfallhonorar zu berechnen.

 

  • Dieser Behandlungsvertrag kann zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden, jedoch nicht mehr rückwirkend, soweit die Leistung durch Dr. Michel bereits erbracht wurde.

 

  • Die Sportmedizinische Praxis Dr. Janet Michel entscheidet, ob die Bezahlung Ihrer Behandlung unmittelbar vor Ort mittels Kartenzahlung (Debitkarte, VISA, MASTER) erfolgt.

Privatabrechnung Labor: 

  • Laborkosten sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und werden vom beauftragten Labor direkt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Freiwillige Feuerwehr: 

  • Bitte klären Sie die Kostenübernahme vorab mit dem zuständigen Amt oder Träger. Gern stelle ich hierfür Nachweise meiner fachlichen Erlaubnis sowie Kostenvoranschläge zur Verfügung.

THW:

  • Für den THW‑Regionalbereich Magdeburg liegt eine Kostenübernahme vor.